Private Krankenversicherung

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Meinungen
Rebecca Schalke, 27
Rebecca Schalke, 27
Freie Ernährungsberaterin

"Eine gute Ernährung kann Krankheiten vorbeugen. Und vieles lässt sich mit Heilmitteln und Heilmethoden aus der Natur in den Griff kriegen - und das funktioniert nur mit der Privaten Krankenversicherungen. Die zahlt Heilpraktiker und Akupunktur…"


Hans-Peter Schust, 49
Hans-Peter Schust, 49
Chemiker

"Ursache und Wirkung ist in meinem Beruf ein immer wiederkehrender Prozess. Jede Wirkung braucht Substanz. Und die finde ich in Bezug auf ärztliche Behandlungsmethoden und Medikamente Nur bei meiner Privaten Krankenversicherung…"
Sie allein entscheiden über die Leistung Ihrer Krankenversicherung

Frei entscheiden - auch bei der Krankenvorsorge…
Freiberufler sind es gewohnt, täglich Entscheidungen zu treffen, die für ihn, aber auch seine Kunden, Klienten oder Patienten von erheblicher Bedeutung sind. Im Krankheitsfall wendet sich das Blatt, wenn ein solcher "Entscheidungsträger" als freiwillig Versicherter auf die Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung angewiesen ist. Zur Einschränkung des Einkommens kommen noch hohe Zuzahlungen für med. Mehrleistungen und beträchtliche Eigenanteile bei Medikamenten und med. Hilfsmitteln. Ganz zu schweigen von ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen wie Zahnersatz, Brille oder Kontaktlinsen, die schon jetzt oder wohl in Zukunft aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen verschwinden werden. Jetzt ist eine leistungsstarke Privatvorsorge gefragt.
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Krankenversicherungsvergleich

Viele sinnvolle Tarifkombinationen ermöglichen bei der Privaten Krankenversicherung einen individuellen Zuschnitt, ganz auf den Bedarf und die Leistungswünsche des freiberuflich Tätigen abgestimmt. Im Fokus des Interesses bei der Tarifwahl sollten nicht nur beste Behandlung im Krankheitsfall sondern auch die Absicherung des Einkommens stehen, für die Zeit, in der Versicherte nicht beruflich tätig sein kann. Auch Zeiten der Rekonvaleszenz sind zu berücksichtigen.

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Freiberufler, die sich entschließen, freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben, sollten die Möglichkeit nutzen, das Leistungsdefizit der "Gesetzlichen" mit einer Krankenkostenzusatzversicherung auszugleichen. Hier gilt es jedoch zu bedenken, dass bei der Zahlung von Höchstbeiträgen in die Krankenkasse eine Private Kranken-Voll- Versicherung der günstigere Weg ist.

Als Freiberufler gelten in Regel alle beruflichen Tätigkeiten, die ein (wissenschaftliches) Studium voraussetzen, die Tätigkeit auf Planung, Forschung, Beratung oder Behandlung ausgerichtet und die Tätigkeit an die Person selbst gebunden ist (z.B. Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte usw.)

Freiberufler, die sich entschließen, freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben, sollten die Möglichkeit nutzen, das Leistungsdefizit der "Gesetzlichen" mit einer Krankenkostenzusatzversicherung auszugleichen. Hier gilt es jedoch zu bedenken, dass bei der Zahlung von Höchstbeiträgen in die Krankenkasse eine Private Kranken-Voll- Versicherung der günstigere Weg ist.

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Gratis-Vergleich Kranken-Zusatz-Versicherung

Vergleich für eine Krankenzusatzversicherung zur Gesetzlichen Krankenversicherung
Beispiel:
Ein 25 jähriger freiwillig oder Pflicht-Versicherter kann eine solche bereits für weniger als 20,- € (Beitrag pro Monat) abschließen - mit Leistungen weit über denen der Gesetzlichen Krankenkasse hinaus - ambulant und stationär.

Wer ist Freiberufler?
Das Einkommensteuergesetz regelt den Begriff der "Freiberuflichkeit". Demnach gehören dazu die klassischen freien Berufsstände wie z.B. die Tätigkeit als:
  • Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Heilpraktiker, Dentist, Krankengymnast, Physio-therapeut, Masseur, Hebamme, Sachverständiger, Psychologe / Psychotherapeut (Diplom)
  • Rechtsanwalt, Patentanwalt, Notar, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Volkswirt (beratend), Betriebswirt (beratend), Buch- und Wirtschaftsprüfer
  • Ingenieur, Architekt, Lotse, Handelschemiker
  • Journalist, Dolmetscher, Bildjournalist

    Dazu kommen eine Reihe ähnlicher und neuer Berufe. Maßgebend für die Definitionsentsprechung sind Ausbildung und personengebundene Tätigkeit. Über die klassischen Berufsbilder hinaus ist jede Tätigkeit auf ihre "Feiberuflichkeit" hin zu prüfen.


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    Wissenswertes

    Wer kann sich privat versichern und am PKV-Gratis-Vergleich teilnehmen?

    Vergleich: Private Kranken-Voll- Versicherung:
    Selbstständige, Beamte, Freiberufler und Angestellte mit einem Jahreseinkommen über 49.950,- € brutto (Versicherungs- Pflichtgrenze 2010). Regelmäßige Zahlungen wie Weihnachtsgeld und/oder Urlaubsgeld sind einrechenbar.

    Vergleich für eine Private Krankenzusatz- Versicherung: Pflichtversicherte Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse können mit einer Kranken-Zusatz- Versicherung Privatpatientenstatus erhalten.

    Vergleichen heißt sparen - bis zu 3000,- € im Jahr.


    Ausgeschlossen von dem Versicherungsvergleich sind Personen mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands und Versicherungsmakler.