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| Links zum Thema GKV... |






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| Meinungen |
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Kurt Kurtz (48), Kriminalbeamter
"Mein Beruf ist nicht ungefährlich. Und wenn wirklich mal was schief geht, denke ich dass es trotz Beamtenhilfe und in meinem Fall, Beamtenhilfswerk zu schwerwiegenden finanziellen Engpässen kommen kann. Mit meiner Privaten Krankenversicherungen habe ich bestens für den Fall der Fälle vorgesorgt. Und auch bei einer ganz "normalen" Krankheit schone ich Nerven und Geldbeutel…" |
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| Sie allein entscheiden über die Leistung Ihrer Krankenversicherung |

Im Dienst des Staates und gut versorgt im Krankheitsfall..?
Von den Maßnahmen der Gesundheitsreform sind nicht nur pflicht- und freiwillig Versicherte betroffen sondern ebenso Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes. Leistungskürzungen und hohe Eigenanteile lassen selbst bei den "Staatsdienern" mehr als sorgenvolle Zukunftsperspektiven für eine vernünftige Krankenkostenvorsorge erwarten. |
Im Gegensatz zu anderen Arbeitnehmern, sind Beamte nicht an die gesetzlichen Krankenkassen gebunden, d.h. sie unterliegen nicht der Versicherungspflicht einer GKV. Die Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenversicherung kann zwar erfolgen (z.B. Postbeamtenkrankenkasse oder Beamtenkrankenkasse), ist aber für Beamte keine wirkliche Alternative, da sich die Beiträge weder nach dem Versicherungsbedarf noch nach dem Einkommen richten. Beamte zahlen in der GKV die Höchstsätze.
Die Private Krankenversicherung ist für Beamte die ultimative Möglichkeit, das gesamte Leistungsspektrum einer optimalen Krankenkostenvorsorge für sich zu nutzen - und das zu wirklich attraktiven Konditionen.
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Die Beihilfe reicht oft nicht aus…
Beamte erhalten von ihrem Arbeitgeber eine sog. Beamtenbeihilfe für die Finanzierung der Krankheitskosten. Die Beihilfe übernimmt 50-80 % der entstehenden Krankheitskosten, richtet sich u.a. nach dem Familienstand und fällt je nach Bundesland unterschiedlich aus. Die Übernahme der Krankheitskosten erfolgt jedoch auch nur entsprechend einem gesetzlichen Leistungskatalog. So müssen sich auch Beamte darauf einstellen, dass künftig die Leistungen der Beihilfe mit dem Anspruch der Patienten nicht mehr Schritt halten kann. Da die Zuwendungen aus der Beamtenbeihilfe meist nicht alle Kosten des Versicherungsnehmers abdecken, ist eine eigene Vorsorge in Form einer privaten Krankenversicherung sinnvoll und empfehlenswert.
Neue Regeln - neue Probleme für Beamte..!
Auch Beamte müssen künftig tiefer in die Tasche greifen, wenn sie krank werden. Eine neue Beihilfeverordnung soll die Landeshaushalte entlasten. Neue Eigenanteilregelungen für Arztbehandlung und Krankenhausaufenthalt belasten dann den Beamten mit über 700 Euro pro Jahr extra. Eine zusätzliche Kostendämpfungspauschale kürzt die jährliche Beihilfeleistung zusätzlich. Diese wird von den Staatbediensteten als unzumutbarer Zustand empfunden. Ein weiteres Argument, sich mit einer Privaten Krankenversicherung auf die sichere Seite im Krankheitsfall zu begeben.
Auch eine Krankenzusatzversicherung erfüllt alle Voraussetzungen mit erstklassigen Leistungen eine optimale Krankenkostenvorsorge zu realisieren. Insbesondere für Pflichtversicherte ist sie die preisgünstige Möglichkeit Privatpatient werden.
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Wer kann an einem Versicherungsvergleich teilnehmen?
Vergleich für eine Privaten Kranken-Voll- Versicherung: Beamte, Selbstständige und Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Bruttoeinkommen über der Pflichtversicherungsgrenze ab 49.950,- € (2010). (Regelmäßige Zahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld sind hinzu zu rechnen).
Vergleich für eine Private Krankenzusatz- Versicherung: Alle pflichtversicherten Mitglieder einer Krankenkasse oder freiwillig Versicherte.
Ausgeschlossen von einem Vergleich für Private Krankenversicherungen sind Personen, mit Wohnsitz im Ausland und Finanz- und Versicherungsmakler.
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PKV Info für Beamte:
Für seine Beamtinnen und Beamten übernimmt der Staat eine Verpflichtung zur Fürsorge. Diese bezieht sich jedoch nur an der Beteiligung bestimmter Kosten für Krankheit und Genesung - mit Leistungen aus Beamtenbeihilfe und Beamtenhilfswerk. Für einen Kranversicherungsschutz müssen die Staatsdiener selbst sorgen. Ein Arbeitgeberzuschuss, wie er bei Gehaltsempfängern in der freien Wirtschaft üblich ist, wird von der öffentlichen Hand nicht gewährt. In einer gesetzlichen Krankenkasse wird somit für Beamte der Höchstbeitrag fällig.
Der DGB fordert daher aus Gleichstellungsgründen ein Wahlrecht zwischen Privater Krankenversicherung + Beihilfe oder Gesetzliche Krankenkasse + Arbeitgeberzuschuss.
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