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| Links zum Thema GKV... |






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| Meinungen |
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Jens-Peter Umlauf 35, Abteilungsleiter
"Meine Kollegen sind zum großen Teil
Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse. Wenn ich mal zum Zahnarzt muss und ich schon nach einer Stunde wieder zurück im Büro bin, höre ich nur: "Du bist ja auch privat versichert!" So ist das halt bei den "Privaten". Kein Warten, beste Behandlung und keine Zuzahlungen. Das rechnet sich…"
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Saskia Demer-Dahlmann 31, Architektin
"Als Freiberuflerin kann ich mir keine langen
Ausfallzeiten durch Krankheit erlauben. Wenn ich zum Arzt muss, darf das keine Ewigkeiten dauern. Im Krankenhaus will ich von "Dr. Schmidt" und nicht von "Dr. Schmidtchen" behandelt werden. Deshalb bin ich Mitglied in einer Privaten Krankenversicherung."
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| Sie allein entscheiden über die Leistung Ihrer Krankenversicherung |

Als Pflichtpatient nur noch eine Nummer..?
Mit der Gesundheitsreform und den weiteren Diskussionen um die künftige Finanzierbarkeit von Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, scheinen weitere Kürzungen in vielen Bereichen unausweichlich. Ein massiver Kritikpunkt von Patienten und Ärzten ist beispielsweise die "Praxisgebühr" von 10 Euro, die einen erheblichen Verwaltungsaufwand für die Praxen bedeutet und den Patienten, zum Teil über Gebühr finanziell belastet. Außerdem zwingen die drastischen Leistungskürzungen die Ärzte, den Behandlungsaufwand pro "Einheit" auf ein betriebswirtschaftlich verträgliches Niveau zu reduzieren.
Als Selbstständiger, Freiberufler oder Freiwillig Versicherter einer Krankenkasse kommen Sie an einer Privaten Krankenversicherung nicht vorbei, wenn Sie auf die eingeschränkten Leistungen der "Gesetzlichen" nicht angewiesen sein wollen. Ebenso können sich Angestellte, die über der Pflichtversicherungsgrenze verdienen, endlich von einer Versorgung "von der Stange" verabschieden.
Ein Vergleich schafft Klarheit über die besten Anbieter bundesweit…
Die gesetzlichen Krankenkassen... ... unterscheiden ihr Leistungsspektrum in Pflichtleistungen und Zusatzleistungen. Das Sozialgesetzbuch schreibt die Pflichtleistungen fest und erlaubt in diesem Bereich keinen Spielraum. Aus Sicht des Versicherten besteht auf diese Leistungen ein Rechtsanspruch. So haben die Mitglieder grundsätzlich das Recht, sich den Arzt oder Zahnarzt ihrer Wahl auszusuchen, sofern dieser als Kassenarzt zugelassen ist. Die wirklich freie Wahl ist gegenüber dem Mitglied einer Privaten Krankenversicherung jedoch bereits insofern eingeschränkt, als das dieser auch Fachärzte aufsuchen kann, die keine Kassenzulassung haben und nur Privatpatienten behandeln. Arznei-, Verbands- und med. Hilfsmittel werden z.T. mit hohen Zuzahlungen belegt, Bagatellmittel (z.B. gegen Schnupfen) und Brillen sind ganz aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen gestrichen.
Leistungen der GKV im einzelnen…
Laut Sozialgesetzbuch hat eine GKV die Aufgabe, Maßnahmen zur Früherkennung, Verhütung und Hilfe bei Krankheiten zu gewährleisten.
Zu den Pflichtleistungen einer gesetzlichen Krankenkasse gehört u. a. die direkte Abrechnung von Arzt- oder Krankenhausrechnungen über die Krankenkasse (Sachleistungsprinzip). Der für den Versicherten zu zahlende Beitrag ist abhängig von der Höhe des Einkommens, dabei ist es unrelevant, ob es sich um ein weibliches oder männliches Mitglied handelt. Getragen werden die Beiträge zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zur andern Hälfte vom Arbeitgeber. Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 49.950,- € (2010) liegt, können zwischen GKV und PKV frei entscheiden. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr erneut festgelegt. Kinder und nicht erwerbstätige Ehepartner sind in der GKV mitversichert. Da über 90% der Leistungen der unterschiedlichen Krankenkassen aus Pflichtleistungen bestehen, ist ein Kassenwechsel somit ohne größere Nachteile möglich.
Bei der zahnärztlichen Behandlung bekommt der Versicherte 50-65% des notwendigen Zahnersatzes von der Krankenkasse erstattet.
Für Brillengestelle gibt es keine Zuzahlung mehr, Brillengläser werden in einfacher Form (z.B. ohne Entspiegelung) erstattet und nur dann, wenn sich die Sehkraft verschlechtert hat (mind. 0,5 Dioptrien).
Für physikalische und therapeutische Behandlungen wie Massagen müssen Versicherte ab 18 Jahren selbst 15% der Kosten zahlen.
Mit dem im Januar 1999 in Kraft getretenen Psychotherapeutengesetz werden die Kosten für Psychotherapien bei zugelassenen Therapeuten erstattet.
Vorsorgeuntersuchungen sind (ab einem bestimmten Alter) unumgänglich. Eine allgemeine Gesundheitsuntersuchung wird von der Krankenkasse alle zwei Jahre bezahlt.
Ein Vergleich der besten Privaten Krankenversicherungen bundesweit schafft Klarheit, für welchen Anbieter Sie sich entscheiden und sparen Sie viel Geld - bis zum 3000 Euro im Jahr.
Optimale Krankenkostenvorsorge, auch wenn Sie gesetzlich versichert bleiben…
Sogar als Pflichtversicherter - unabhängig von Ihrem Einkommen - können Sie Ihre Standard-Vorsorge durch die "Gesetzliche" mit einer Krankenzusatzversicherung optimieren und 1. Klasse-Patient sein - mit allen Vorteilen die die "Privaten" zu bieten haben.
Gratis-Vergleich Kranken-Zusatz-Versicherung
Beispiel:
Ein 25 jähriger Pflichtversicherter unter 49.950,- € brutto (2010) kann eine solche bereits für weniger als 20,- € (Beitrag pro Monat) abschließen - mit Leistungen weit über denen der Gesetzlichen Krankenkasse hinaus - ambulant und stationär.
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Für wen ist welcher Vergleich sinnvoll?
Privater Kranken-Voll- Versicherungs-Vergleich: Selbständige, Beamte und Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). (regelmäßige Zahlungen vom Arbeitgeber wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden).
Privater Krankenzusatz- Versicherungs-Vergleich: Alle pflichtversicherten und freiwilligen Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung, unabhängig vom Einkommen.
Ausgeschlossen von einem PKV-Vergleich sind alle, die ihren Wohnsitz im Ausland haben sowie Finanz- und Versicherungsmakler.
Fordern Sie noch heute Ihren persönlichen Krankenversicherungs- Vergleich aus über 200 Gesellschaften an:
Tipp für ONLINE - Interessenten:
Sparen Sie bei Ihrer Versicherung am Beitrag und nicht an der Leistung...
Was die Gesetzlichen u.a. nicht bieten...
-Freie Krankenhauswahl
-Uneingeschränkter Auslandsschutz
-Zahnersatz bis zu 100 %
-Medikamente, Heil- und Hilfsmittel ohne Eigenleistung
-Keine Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalt
-Hohe Zuschüsse für Brille und Kontaktlinsen
-Übernahme von Kosten für Heilpraktiker
-Übernahme von Kosten für Naturheilverfahren
-Kostenübernahme für Krankentransport
-Freie Behandlung bei Rehabilitation
-Freie Arztwahl bei ambulanten Operationen
DIE PKV leistet hier je nach Tarif bis zu 100 %.
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