Private Krankenversicherung

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Meinungen
Helmuth Schwindt 52,
Betriebsleiter
"Mit meinem Einkommen stieg auch der Anspruch an meine Krankenversicherung. Die Leistungen der Gesetzlichen reichten mir und meiner Familie nicht. Gerade die Kürzungen der letzten Jahre und die oft gravierenden Zuzahlungen beim Zahnarzt, im Krankenhaus und bei den Medikamenten führten dazu, dass ich mich mit meiner Frau und meinen beiden Kindern privat versicherte. Unter dem Strich komme ich bei der "Privaten" besser weg…"

Robert Wöllnitz 42,
Betriebswirt
"Ich war über 20 Jahre Mitglied einer normalen Krankenkasse, bis ich während einer Erkrankung eines Kollegen erkannte, wie viele Vorteile eine Private Krankenversicherung bietet. Mit einem Vergleich im Internet erstaunte mich schon sehr, wie sich die Beitragsunterschiede bei den "Privaten" darstellen. Ich entschied dann für meinen jetzigen Vertragspartner, bin seit 1 Jahr privat versichert und super zufrieden. Der Wechsel war die richtige Entscheidung…"
Sie allein entscheiden über die Leistung Ihrer Krankenversicherung

Hin oder zurück..?
Bevor man den Schritt in die Krankenversicherung seiner Wahl unternimmt, sollten einige wichtige Fragen beantwortet sein. Gerade die Bestimmungen zur Kündigung der Gesetzlichen Krankenkasse um in eine Private Krankenversicherung oder umgekehrt zu wechseln, bedürfen sorgfältiger Klärung rechtlicher und verwaltungstechnischer Fragen.
Besonders für Angestellte mit einem Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze, für Selbstständige und Freiberufler, die bisher freiwillig in einer der gesetzlichen Krankenkassen versichert sind sowie für Beamte, ist ein Wechsel in eine Private Krankenversicherung mehr als sinnvoll. Weg von der Einheitsversorgung mit immer geringeren Leistungen, hin zur anspruchsvollen Krankenvorsorge, die Sie als Privatpatient erwartet.

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Kündigung der Gesetzlichen Krankenversicherung

Für einen Kassenwechsel gibt es je nach Tätigkeit und Einkommen unterschiedliche Bestimmungen und Kündigungsfristen, die wie folgt aussehen:

Pflichtversicherte Arbeitnehmer: mit einem Einkommen unter der Versicherungpflichtgrenze (2010: 49.950,- €) sind sie verpflichtet, sich in einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern, haben dabei jedoch freie Kassenwahl. Die Mitgliedschaft (mind. 18 Monate) kann zum Ende des übernächsten Monats beendet werden.
Freiwillig versicherte Arbeitnehmer: ein Krankenkassenwechsel ist jederzeit zum Ende des übernächsten Monats möglich, d.h. wenn die Kündigung im Oktober eingereicht wird, kann die Mitgliedschaft in der neuen Krankenkasse bereits Anfang Januar des nächsten Jahres erfolgen. Die eigentliche Bindefrist (18 Monate) an die alte Gesetzliche muss nicht eingehalten werden, wenn Anspruch auf eine Familienversicherung besteht oder der Wechsel in eine private Krankenversicherung erfolgt.
Selbstständige & Freiberufler: die Kündigungsfristen entsprechen denen der freiwillig versicherten Arbeitnehmer.
Studenten: sofern sie nicht in die Familienversicherung fallen, sind sie bis zum 30. Lebensjahr oder bis zum 15. Semester pflichtversichert. Anschließend können sie mit dem Status eines freiwillig Versicherten zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung selbst entscheiden. Das Wechseln in eine PKV ist für Studentinnen nicht empfehlenswert, da die Beiträge bis zu 70% höher ausfallen können.
Beamte: die Kündigungsfrist beträgt, wie für freiwillig versicherte Arbeitnehmer, drei Monate. Für Beamte ist eine private Krankenversicherung die günstigere Lösung, da sie bei einer GKV den vollen Beitrag bezahlen müssen, obwohl nur ein Versicherungsschutz von 20-50% beansprucht wird.


Sonderkündigung

Ein Recht auf Sonderkündigung tritt bei Erhöhung des Beitragssatzes ein. Der Versicherte kann somit jederzeit kündigen und ist nicht an die Kündigungsfristen gebunden. Basiert die Beitragserhöhung allerdings auf einer Fusion zweier Krankenkassen, entfällt das Sonderkündigungsrecht.

Damit der Wechsel ordnungsgemäß erfolgen kann, muss der alten Krankenkasse ein Kündigungsschreiben vorgelegt und ein Aufnahmeantrag bei der neuen Kasse angefordert werden. Nach spätestens 14 Tagen muss eine Kündigungsbestätigung der alten Krankenkasse vorliegen, die zusammen mit dem Aufnahmeantrag bei der neuen Kasse eingerecht wird. Durch die Aushändigung der Mitgliedsbestätigung beim Arbeitgeber ist der Kassenwechsel vollzogen.


Ein weiterer Vorteil der PKV

Grundlage für die Beitragsberechnung ist das Individualprinzip. Entscheidend sind Geschlecht, Alter, der Gesundheitszustand, die Anzahl der Personen, die versichert werden sollen und die Form des Tarifs. Die Leistungsmerkmale des Vertrages sind individuell und frei wählbar. Das Einkommen hat für die Beitragsgestaltung keine Bedeutung.

Auch Mitglieder von Gesetzlichen Krankenkassen können sich mit dem vollen Serviceprogramm eines Privatpatienten versorgen. Eine Private Kranken-Zusatz- Versicherung zahlt die Differenz zu den Leistungen der Gesetzlichen in vollem, tariflich vereinbarten Umfang - und ist preiswerter als Sie denken. Ermitteln Sie die besten und günstigsten Angebote der "Privaten" per Gratis-Vergleich.

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Vergleich für eine Krankenzusatzversicherung zur Gesetzlichen Krankenversicherung
Beispiel:
Ein 25 jähriger Pflichtversicherter unter 49.950,- € brutto (2010) kann eine solche bereits für weniger als 20,- € (Beitrag pro Monat) abschließen - mit Leistungen weit über denen der Gesetzlichen Krankenkasse hinaus - ambulant und stationär.

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Wissenswertes

Wer kann an einem Versicherungsvergleich teilnehmen?

Vergleich für eine Privaten Kranken-Voll- Versicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler und Angestellte mit einem Jahres-Bruttoeinkommen ab der Versicherungs-Plicht- Grenze von 49.950,- € (2010), einschl. regelmäßige Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld).

Vergleich für eine Private Krankenzusatz- Versicherung:
Alle Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse, die der Versicherungspflicht unterliegen oder freiwillig versichert sind.

Ausgeschlossen von einem PKV-Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben sowie Finanz- und Versicherungsmakler.

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Tipp für ONLINE - Interessenten:

Wie errechnet sich…
…der Beitrag zur GKV?


Dem Beitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung ist das Bruttoeinkommen des Versicherten zu Grunde gelegt. Je höher der Verdienst, desto höher der Beitrag (Solidaritätsprinzip). Übersteigt das Brutto die sog. Beitragsbemes- sungsgrenze, bleibt der Beitrag auch bei höherem Einkommen gleich. Jede Krankenkasse erhebt einen bestimmten Prozentsatz des Bruttogehaltes als Beitrag. Dieser ist variabel und kann von Zeit zu Zeit verändert werden. Die Maßnahmen der Gesundheitsreform zwingen die Kassen, ihre Beiträge zu senken. Damit sind z.Z. jedoch auch Leistungseinschränkungen verbunden. Sind in einer Familie mehrere Gehaltsempfänger Mitglieder von Gesetzlichen Krankenkassen, sind alle zur Beitragszahlung verpflichtet, sofern ihr Gehalt über der Beitragspflichtgrenze liegt. Bezieht nur ein Familienmitglied eigenes Einkommen, so sind Ehefrau und Kinder mit Versorgungsanspruch mitversichert.