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Private Krankenversicherung

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Lexikon der Privaten Krankenversicherung

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Alkoholklausel Tagegeldversicherung

Für Arbeitsunfähigkeit durch Krankheiten und Unfallfolgen, auf Grund des Alkoholgenusses, besteht keine Leistungspflicht. Die Ursache für Krankheiten und Unfallfolgen muss auf eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung bzw. gestörte Wahrnehmung und/oder bewusste Handlung der Person zurückgeführt werden können.

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Wissenswertes

Welcher Vergleich für wen?

PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden

Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.

Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.

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