Private Krankenversicherung

Privatekankenversicherung Tarife PKV vergleichen billige Krankenkasse Vergleich Krankenkassen private Zusatzversicherungen Pflegezusatzversicherung

Lexikon der Privaten Krankenversicherung

Lexika-Begriffe mit A Lexika-Begriffe mit B Lexika-Begriffe mit C Lexika-Begriffe mit D Lexika-Begriffe mit E Lexika-Begriffe mit F Lexika-Begriffe mit G Lexika-Begriffe mit H Lexika-Begriffe mit I
Lexika-Begriffe mit J Lexika-Begriffe mit K Lexika-Begriffe mit L Lexika-Begriffe mit M Lexika-Begriffe mit N Lexika-Begriffe mit O Lexika-Begriffe mit P Lexika-Begriffe mit Q Lexika-Begriffe mit R
Lexika-Begriffe mit S Lexika-Begriffe mit T Lexika-Begriffe mit U Lexika-Begriffe mit V Lexika-Begriffe mit W Lexika-Begriffe mit X Lexika-Begriffe mit Z

Allgemeine Krankenhausleistungen

Allgemeine Krankenhausleistungen umfassen alle Leistungen eines Krankenhauses, die zur medizinisch erforderlichen und ausreichenden Vorsorge einer Erkrankung notwendig sind.

Darunter fallen auch Leistungen, die vom Krankenhaus veranlasst werden, beispielsweise die erforderliche Mitnahme einer Begleitperson des Patienten. Innerhalb der allgemeinen Pflegekasse begleichen die Pflegesätze des Krankenhauses die Kosten für die medizinische Pflege, Versorgung, Verpflegung und Unterbringung des Patienten und die ärztlichen Leistungen. Ist die Unterbringung in einem Einbettzimmer und die Operation durch den Chefarzt medizinisch notwendig, werden diese Leistungen auch ohne separate Berechnung durch die Pflegesätze beglichen. Wenn Wahlleistungen, wie privatärztliche Behandlung und einzeln berechenbare Unterkunftszuschläge für Ein- oder Zweibettzimmer, vor der Behandlung vereinbart wurden, werden sie dem Patienten separat in Rechnung gestellt. Ist das Krankenhaus überwiegend oder ausschließlich mit Zweibettzimmern ausgestattet, kann die Unterbringung nicht als Wahlleistung ausgesucht und somit nicht berechnet werden. Bei Personen, die nicht am Krankenhaus angestellt sind und keine Vergütung erhalten, z.B. Belegärzte, -entbindungspfleger oder -hebammen, gelten die Leistungen nicht als Krankenhausleistungen.

Zurück zur Übersicht A


private PflegeversicherungImpressum
Wissenswertes

Welcher Vergleich für wen?

PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden

Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.

Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.

Fordern Sie noch heute Ihren persönlichen Krankenversicherungs-Vergleich aus über 200 Gesellschaften an:

Kostenlosen PKV-Vergleich anfordern