Private Krankenversicherung

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Lexikon der Privaten Krankenversicherung

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Altersrückstellung PKV

Beitragshöhe und Leistungen müssen trotz zunehmenden Alters des Versicherten konstant bleiben, d.h. Beiträge dürfen nicht erhöht und Leistungen nicht gekürzt werden. Zum Ausgleich erhöhter Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen mit steigendem Alter, werden in den meisten Tarifen der PKV, ausgenommen Tarife für Studenten, Auslandreisen, Beamtenanwärter und Zahntarife, innerhalb der ersten Hälfte der Vertragslaufzeit Teile des monatlichen Beitrages verzinslich angespart. Diese angesparten Beitragsteile bilden die Altersrückstellung und werden zur Abdeckung der Differenz zwischen dem tatsächlich gezahlten Monatsbeitrag und dem für die Versicherungsleistungen erforderlich steigenden Risikobeiträgen im Alter genutzt. In der PKV ist der Monatsbeitrag grundsätzlich als konstanter Beitrag über die gesamte Vertragslaufzeit gerechnet. Beitragsanpassungen sind jedoch nicht ausgeschlossen, da die Kalkulation der PKV nicht die Kostendynamik der medizinischen Versorgung und Änderungen der Berechnungsbasis berücksichtigen kann. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung kann der privat Versicherte seine im Vertrag vereinbarten Leistungen i. d. Regel nicht reduzieren, somit ist eine Beitraganpassung an die steigenden Leistungen von Zeit zu Zeit notwendig.

Da für Mehrleistungen noch keine Altersrückstellung gebildet wurde, muss diesen bei Bestandskunden das mittlerweile erreichte Lebensalter zugrunde gelegt werden. Für bereits versicherte Personen fällt die Beitragserhöhung insofern prozentual höher aus, als die Kostenerhöhung. Vollversicherte, die mind. das 65. Lebensjahr erreicht haben und mind. zehn Jahre vollversichert sind, können den Standardtarif wählen. Dessen Leistungen entsprechen den Leistungen der GKV und sind bei allen privaten Versicherungsunternehmen gleich. Zudem besteht frei Arztwahl und die versicherte Person bleibt beim Arzt Privatpatient. Der Beitrag des Standardtarifs darf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV nicht überschreiten, bei langer Mitgliedschaft liegt er i. d. Regel darunter. Bei einem Wechsel in den Standardtarif werden die Altersrückstellungen voll angerechnet. Im Falle einer Erhöhung der Beiträge über die garantierte Grenze trägt die gesamte Versichertengemeinschaft die entstehende Differenz.

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Wissenswertes

Welcher Vergleich für wen?

PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden

Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.

Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.

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