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| Lexikon der Privaten Krankenversicherung |

Arbeitgeberanteil PKV
Auch bei der Privaten Krankenversicherung beteiligt sich der Arbeitgeber mit der Hälfte des Beitrags, den der Versicherte für sich und seine Angehörigen bezahlen muss, jedoch maximal die Hälfte des Höchstbeitrages, der gezahlt werden müsste, wenn der Versicherte Angehöriger einer Gesetzlichen Krankenkasse wäre.
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Welcher Vergleich für wen?
PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden
Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.
Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.
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