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| Lexikon der Privaten Krankenversicherung |

Arbeitnehmer - Höhe der Tagegeldversicherung
Das auf den Kalendertag umgerechnete Nettoeinkommen darf durch das versicherte Tagegeld mit sonstigen Krankentage- und Krankengelder nicht überschritten werden. Der durchschnittliche Verdienst der letzten zwölf Monate vor Eintritt bzw. Antragstellung der Arbeitsunfähigkeit ist maßgebend hierfür. Die Tarifbedingungen oder der Tarif erläutern die Berechnung des versicherbaren Tagegeldes ausführlicher.
Das Nettoeinkommen ergibt sich beim Arbeitnehmer aus dem Bruttoeinkommen abzüglich der Sozialabgaben, Einkommens- und Kirchesteuer. Die genaue Ermittlung des Einkommens eines Freiberuflers oder Selbstständigen ist nicht so einfach, besonders dann, wenn keine Vergangenheitswerte vorliegen oder eine Neugründung stattfindet. Beiträge zur Kranken- und/oder Rentenversicherung dürfen zum Teil bei der Ermittlung des versicherbaren Tagegeldes dem Nettoeinkommen zugerechnet werden. Hieraus errechnet sich der Monatsbedarf, wovon 1/30stel den versicherbaren Tagesgeldsatz ergibt.
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Welcher Vergleich für wen?
PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden
Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.
Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.
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