Private Krankenversicherung

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Lexikon der Privaten Krankenversicherung

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Arbeitslosigkeit - Tagegeldversicherung

Zum Ende des Monats, in dem eine tarifliche Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit wegfällt, endet die Tagegeldversicherung eines Versicherten. Das Versicherungsverhältnis endet bei Arbeitsunfähigkeit in einem bereits eingetretenen Versicherungsfall, nach Ablauf der tariflichen Leistungspflicht, spätestens drei Monate nach Wegfall der Voraussetzung. Die Tagesgeldversicherung setzt als Verdienstausfallversicherung tariflich i. d. Regel die selbstständige Erwerbstätigkeit oder ein Angestelltenverhältnis einer Person voraus. Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt, entfällt die Versicherungsfähigkeit. Wenn bei Arbeitslosigkeit ein Versicherungsfall besteht, endet das Vertragsverhältnis und die Leistungspflicht drei Monate nach Wegfall der Voraussetzung. Zum Teil ist tariflich eine längere Leistungspflicht als drei Monate vorgesehen. Zudem bieten einige Versicherer für die Dauer der Arbeitslosigkeit eine Ruhephase der Verträge an, nach Beendigung der Arbeitslosigkeit kann das Versicherungsverhältnis fortgesetzt werden.

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Wissenswertes

Welcher Vergleich für wen?

PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden

Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.

Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.

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