|
| |
| Lexikon der Privaten Krankenversicherung |

Ausland Versicherungsschutz
Für die Krankenversicherung im innereuropäischen Ausland besteht ein zeitlich begrenzter Versicherungsschutz. Zudem besteht in den ersten Monaten eines vorübergehenden Aufenthalts weltweit ein Versicherungsschutz, dabei bedarf es keiner speziellen Vereinbarung. Bei einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung im Ausland, bleibt der Versicherungsschutz für zwei weitere Monate bestehen. In akuten Fällen, d.h. wenn der Versicherte die Heimreise aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten kann, besteht insgesamt drei Monate lang ein Versicherungsschutz. Bei bereits bestehenden Erkrankungen ist nur der erste Monat bei einem Aufenthalt außerhalb Europas mitversichert.
Mit oder ohne eine besondere Vereinbarung oder Prämienzuschläge wird bei einer Auslandsreise der Versicherungsschutz zeitlich ausgeweitet. Eine Auslands-Krankenversicherung für den Urlaub kann jeder abschließen. Sie umfasst jedoch noch die Dauer des Urlaubsaufenthaltes bzw. dem im Vertrag definierten Zeitraum.
Zurück zur Übersicht A

|
| |
|
Welcher Vergleich für wen?
PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden
Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.
Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.
Fordern Sie noch heute Ihren persönlichen Krankenversicherungs-Vergleich aus über 200 Gesellschaften an:
|
|