Private Krankenversicherung

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Lexikon der Privaten Krankenversicherung

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Auslandsaufenthalte - Leistungen (Krankenzusatzversicherung)

Bei kurzfristigen Reisen im europäischen und außereuropäischen Auslands kann der Tarif die Leistungen für eine Heilbehandlung, eines bei der GKV versicherten Mitglieds, übernehmen. Die Erstattungsleistungen setzen sich aus der ärztlichen Behandlung, den Arznei- und Verbandmitteln, der Röntgendiagnostik, den stationären Krankenhauskosten, Krankentransportkosten, der schmerzstillenden Zahnbehandlung, einfachen Zahnfüllung und der Reparatur von Zahnersatz zusammen. Mitversichert ist oftmals der Auslandsrücktransport, die Kosten im Todesfall oder die Auslandsbestattung. Nach Anrechnung diverser Leistungen der GKV beträgt die Tarifleistung i. d. Regel 100%. Di Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung oder eines anderen Versicherungsunternehmens müssen meist vorab in Anspruch genommen werden.

Einzelne Versicherer leisten auch dann, wenn während der Auslandsreise eine akute Verschlechterung der Vorerkrankung eintritt; für den Versicherungsschutz im Ausland verzichten einige Versicherer auf die Einhaltung der Wartezeiten. Mit Beendigung des Auslandaufenthaltes, spätestens jedoch nach der vereinbarten Höchstdauer bzw. Vertragauslauf, endet auch für schwebende Versicherungsfälle die Leistungspflicht. Im Falle der Transportunfähigkeit wird die Leistungspflicht über einen begrenzten Zeitraum verlängert.

Sind Leistungen für einen Krankenrücktransport bzw. die Überführung und Bestattung vorgesehen, ist folgendes zu beachten: Entstehen bei einem notwendigen und angeordneten Krankenrücktransport aus dem Ausland zusätzliche Kosten, über die vorgesehenen Kosten der Rückreise hinausgehen, werden diese erstattet. Kann bei einer Erkrankung oder einem Unfall im Ausland die medizinisch notwendige Versorgung nicht garantiert bzw. sichergestellt werden, gilt dies als medizinisch notwendig. Kommt es während des Auslandaufenthalts zum Tode des Versicherten, werden nach den tariflichen Höchstsätzen die Überführungs- bzw. ausländischen Bestattungskosten bezahlt.

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Wissenswertes

Welcher Vergleich für wen?

PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden

Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.

Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.

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