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| Lexikon der Privaten Krankenversicherung |

Begleitperson für Kinder im Krankenhaus
Aus medizinischen Gründen ist die Mitaufnahme einer Begleitperson des Patienten in den allgemeinen Krankenhausleistungen enthalten.
Separat berechenbare Unterbringungs- und Verpflegungskosten einer Begleitperson (z.B. Mutter), des im Krankenhaus stationär aufgenommenen Kindes, werden von einzelnen Tarifen als Wahlleistung vorgesehen und können somit erstattet werden. Diese Leistung beschränkt sich auf eine bestimmte Anzahl von Krankenhaustagen oder bis zu einem bestimmten Patientenalter.
Um die Mehrkosten abzudecken, zahlen einige Versicherer ein Vielfaches des versicherten Krankenhaustagegeld-Satzes für das Kind.
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Welcher Vergleich für wen?
PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden
Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.
Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.
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