Private Krankenversicherung

preiswerte Krankenkassen

Lexikon der Privaten Krankenversicherung

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Beitragsbemessungsgrenze PKV (Kranken- und Pflegeversicherung)

Die Beitragsbemessungsgrenze wird für die Kranken- und Pflegeversicherung jedes Jahr neu angepasst. Sie legt die Einkommenshöchstgrenze fest, die für die Berechnung der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung herangezogen wird. Übersteigt das jährliche Bruttoeinkommen diese Grenze, so entsprechen die zu zahlenden Beiträge immer nur denen, die innerhalb der Pflichtversicherungsgrenze als Höchstbeiträge festgelegt wurden.

Beitragsbemessungsgrenze:
2004: 41.850 Euro brutto / Jahr (3.487,50 mtl.)
2005: 42.300 Euro brutto / Jahr (3.525,00 mtl.)
2006: 42.750 Euro brutto / Jahr (3.562,50 mtl.)
2007: 42.750 Euro brutto / Jahr (3.562,50 mtl.)
2008: 43.200 Euro brutto / Jahr (3.600,00 mtl.)
2009: 44.100 Euro brutto / Jahr (3.675,00 mtl.)
2010: 45.000 Euro brutto / Jahr (3.750,00 mtl.)

Für den Wechsel von einer gesetzlichen in eine Private Krankenversicherung ist die sog. Pflichtversicherungsgrenze relevant (s. Pflichtversicherungsgrenze).

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Welcher Vergleich für wen?

PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden

Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.

Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.

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