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| Lexikon der Privaten Krankenversicherung |

Beitragsentlastung der PKV-Versicherten im Alter
Richtlinie für den Beitrag in einer PKV ist u. a. das Geschlecht, Alter und der Gesundheitszustand.
In jüngeren Jahren des Versicherten wird ein Beitragsteil für die zu erwartenden, altersbedingten Mehraufwendungen in die sog. Altersrückstellung eingestellt und verzinst. Der Versicherer muss zudem in der Krankheitskosten- und freiwilligen Pflegeversicherung der Altersrückstellung zusätzlich 90% der auf die Altersrückstellung der betroffenen Tarife entfallenen Zinsen jedes Jahr gutschreiben. Die freiwillige Pflegetagegeldversicherung ermöglicht eine bedingungsgemäße Leistungserhöhung.
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Welcher Vergleich für wen?
PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden
Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.
Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.
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