Private Krankenversicherung

PKV private Krankenversicherung Vergleich privaten Krankenversicherung Krankenkasse Krankenkassen Vergleich Beitrag Krankenhaus Zusatzversicherung Zusatz Pflegeversicherung

Lexikon der Privaten Krankenversicherung

Lexika-Begriffe mit A Lexika-Begriffe mit B Lexika-Begriffe mit C Lexika-Begriffe mit D Lexika-Begriffe mit E Lexika-Begriffe mit F Lexika-Begriffe mit G Lexika-Begriffe mit H Lexika-Begriffe mit I
Lexika-Begriffe mit J Lexika-Begriffe mit K Lexika-Begriffe mit L Lexika-Begriffe mit M Lexika-Begriffe mit N Lexika-Begriffe mit O Lexika-Begriffe mit P Lexika-Begriffe mit Q Lexika-Begriffe mit R
Lexika-Begriffe mit S Lexika-Begriffe mit T Lexika-Begriffe mit U Lexika-Begriffe mit V Lexika-Begriffe mit W Lexika-Begriffe mit X Lexika-Begriffe mit Z

Beitragsrückerstattung in der PKV

Die Beitragsrückerstattung sieht vor, die Erstattung von Bagatellschäden und die Bearbeitungskosten zu reduzieren und den Versicherten zu einem kostenbewussten Verhalten zu animieren, d.h. gesammelte Rechnungen erst einzureichen, wenn die Versicherungsleistungen über der zu erwartenden Beitragsrückerstattung liegen.

Zu unterscheiden sind grundsätzlich zwei Arten der Beitragsrückerstattung:
Die Gewährung eines prozentual dauerhaften Beitragsnachlass (Bonus) bzw. die Barauszahlung einer bestimmten Anzahl von monatlichen Beiträgen. Die Reduzierung der Beitragrückerstattung in der Höhe und auf bestimmte Tarife wird immer mehr zum Trend. Resultierend aus der zusätzlichen Aufstockung der Altersrückstellung und der Abmilderung von Beitragserhöhungen durch die Notwendigkeit der Mittel aus der Rückstellung für die Beitragsrückerstattung.

Eine Beitragsrückerstattung kann meist nur durch bestimmte Voraussetzungen gewährleistet werden:
- Leistungsfreiheit für 12 Monate oder mehr (über einen bestimmten Zeitraum dürfen Belege nicht eingereicht werden) und evtl. die Selbstübernahme der Heilbehandlungskosten.
- Das Bestehen des Tarifes über den 30. Juni des darauf folgenden Jahres hinaus und im betreffenden Zeitraum dürfen keine Unterbrechungen vorliegen.
- Für den betreffenden Zeitraum muss der Vollbeitrag für den bestimmten Tarif komplett entrichtet worden sein.

Meist besteht für bestimmte Tarife der Krankheitskostenvollversicherung ein Anspruch auf Rückerstattung der Beiträge, die Staffelung richtet sich nach der Dauer der Leistungsfreiheit. Die Voraussetzungen und die Höhe für die Gewährleistung einer Beitragsrückerstattung werden vor jedem Auszahlungstermin neu bestimmt, daher besteht darauf kein Rechtsanspruch.

Zurück zur Übersicht B


Krankenversicherung selbstständigeImpressum
Wissenswertes

Welcher Vergleich für wen?

PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden

Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.

Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.

Fordern Sie noch heute Ihren persönlichen Krankenversicherungs-Vergleich aus über 200 Gesellschaften an:

Kostenlosen PKV-Vergleich anfordern