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| Lexikon der Privaten Krankenversicherung |

Beitragszuschlag PKV
Laut Gesetz ist auf die Tarifprämie innerhalb der substitutiven Krankheitskosten-Vollversicherung ein Beitragszuschlag von 10% zu erheben. Davon betroffen sind Personen, die Beiträge mit Altersrückstellung ab dem 21-Lebenjahr bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres zahlen. Gleichfalls arbeitgeberzuschussfähig ist der gesetzliche Zuschlag.
Betroffene Tarife:
Krankheitskostenvollversicherung (mind. versicherte Regelleistung, inkl. Beihilfe)
ambulante & stationäre Tarife (Regel- & Wahlleistungen)
Zahntarife (inkl. Für Vollversicherung Zahnergänzungstarife)
Tarife für Kurkosten
Beihilfeergänzungstarife
Davon ausgeschlossene Tarife:
befristete Tarife
Tarife für Beamtenanwärter
Ausbildungstarife
Kurzstufen in Beihilfetarifen, die nach ende des 65. Lebensjahr enden
Anwartschaftsversicherung
Krankenhaustagegeld
Krankentagegeld
Auslandsreisekranken
Kurtagegelder
Beitragsentlastungs-/Vorsorgetarife
Pflegepflichtversicherung
Pflegezusatzversicherung
Ruheversicherung
Zusatzversicherungen zur GKV
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Kranken Zusatzversicherung    |
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Welcher Vergleich für wen?
PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden
Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.
Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.
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