Private Krankenversicherung

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Lexikon der Privaten Krankenversicherung

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Beitragszuschlag PKV

Laut Gesetz ist auf die Tarifprämie innerhalb der substitutiven Krankheitskosten-Vollversicherung ein Beitragszuschlag von 10% zu erheben. Davon betroffen sind Personen, die Beiträge mit Altersrückstellung ab dem 21-Lebenjahr bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres zahlen. Gleichfalls arbeitgeberzuschussfähig ist der gesetzliche Zuschlag.

Betroffene Tarife:
  • Krankheitskostenvollversicherung (mind. versicherte Regelleistung, inkl. Beihilfe)
  • ambulante & stationäre Tarife (Regel- & Wahlleistungen)
  • Zahntarife (inkl. Für Vollversicherung Zahnergänzungstarife)
  • Tarife für Kurkosten
  • Beihilfeergänzungstarife


  • Davon ausgeschlossene Tarife:
  • befristete Tarife
  • Tarife für Beamtenanwärter
  • Ausbildungstarife
  • Kurzstufen in Beihilfetarifen, die nach ende des 65. Lebensjahr enden
  • Anwartschaftsversicherung
  • Krankenhaustagegeld
  • Krankentagegeld
  • Auslandsreisekranken
  • Kurtagegelder
  • Beitragsentlastungs-/Vorsorgetarife
  • Pflegepflichtversicherung
  • Pflegezusatzversicherung
  • Ruheversicherung
  • Zusatzversicherungen zur GKV


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    Wissenswertes

    Welcher Vergleich für wen?

    PKV-Vollversicherung:
    Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden

    Private Krankenzusatz-versicherung:
    Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.

    Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.

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