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| Lexikon der Privaten Krankenversicherung |

Berufszuschläge/Krankentagegeldversicherung
Berufszuschläge können durch die Tarife zum Ausgleich des erhöhten Risikos bei bestimmten Berufsgruppen (Gefahrenklassen), besonders aber bei Tarifstufen mit niedrigen Karenzzeiten, vorgesehen werden. In Abhängigkeit der beruflichen Tätigkeit haben sich alle Gesellschaften bezüglich der Versicherbarkeit, Höhe und Kombinationsfähigkeit von Tagegeldtarifen nach bestimmten Annahmetarifen zu richten.
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Welcher Vergleich für wen?
PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden
Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.
Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.
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