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| Lexikon der Privaten Krankenversicherung |

Bindefrist in der PKV
Sechs Wochen nach Antragstellung ist der Antragsteller an seinen Antrag gebunden. Wenn die Krankenversicherung auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses mit Wartezeitenerlass beantragt wurde, fängt die Bindefrist dann an, wenn dem Versicherer das ärztliche Zeugnis zugeht, spätestens aber nach Ende der Einreichfrist. Innerhalb einer 14-tägigen Frist ab Antragsunterzeichnung hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Antrag schriftlich zu widerrufen.
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Welcher Vergleich für wen?
PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden
Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.
Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.
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