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| Lexikon der Privaten Krankenversicherung |

Brillen und Kontaktlinsen - Erstattung in der PKV
Für Brillegläser und -gestelle sehen die Tarife i. d. Regel meist unterschiedliche Erstattungssätze vor. Bei manchen Gesellschaften erfolgt die Erstattung der Kontaktlinsen grundsätzlich nur in Fällen medizinischer Notwendigkeit. Einige Versicherer erstatten Kontaktlinsen als Alternative zur Bille oder bis zu den Kosten einer Brille. Bezüglich der zeit-, summen- und stückzahlmäßigen Begrenzungen gibt es - wie bei allen Hilfsmitteln - auch hier Unterscheidungen.
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Welcher Vergleich für wen?
PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden
Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.
Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.
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