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| Lexikon der Privaten Krankenversicherung |

Entbindungspauschale für PKV-Versicherte
Wenn ambulant zu Hause entbunden wird oder mit der Entbindung kein oder nur ein kurzer stationärer Aufenthalt notwendig ist, leisten einige Versicherer zusätzlich zur Kostenerstattung eine Entbindungspauschale aus dem ambulanten, stationären oder dem Krankenhaustagegeld-Tarif. Diese Entbindungspauschale ist als Ersatzleistung des Versicherers für eingesparte Kosten stationärer Krankenhausbehandlungen zu betrachten.
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Welcher Vergleich für wen?
PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden
Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.
Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.
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