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| Lexikon der Privaten Krankenversicherung |

Ersatz-Krankenhaustagegeld statt Wahlleistungen
Ein Ersatzkrankenhaustagegeld (EKHT) wird von einigen Versicherungsgesellschaften erstattet, wenn versicherte Wahlleistungen nicht im versicherten Umfang oder gar nicht beansprucht und in Rechnung gestellt werden.
Beispielsweise beinhalten die allgemeinen Krankenhausleistungen des Öfteren ohne Mehrkosten die Unterbringung in einem Zweibettzimmer. In diesem Fall wird als Wahlleistung der Unterkunftszuschlag nur bei der Unterbringung in einem Einbettzimmer berechnet.
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Welcher Vergleich für wen?
PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden
Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.
Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.
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