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| Lexikon der Privaten Krankenversicherung |

Freiwillige GKV-Mitgliedschaft
Eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung kann nur erfolgen, wenn:
die Person aus der Versicherungspflicht ausscheidet und zuvor innerhalb einem Zeitraum von fünf Jahren für 24 Monate oder kurz vor dem Ausscheiden für 12 Monate in der GKV versichert war
die Person aus der Familienversicherung ausscheidet
die Person erstmalig eine Beschäftigung aufnimmt und das Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze der GKV liegt
die Person durch ihre Schwerbehinderung eine bestimmte Vorversicherungszeit erfüllt
die Mitgliedschaft der Person als Arbeitnehmer durch eine Beschäftigung im Ausland endete und innerhalb von zwei Monaten, nach Rückkehr aus dem Ausland, eine erneute Beschäftigung aufgenommen wird
Der Antrag auf eine freiwillige Versicherung bei der GKV muss innerhalb von drei Monaten nach Eintritt einer der o. g. Voraussetzungen gestellt werden. Stellt man das Preis / Leistungsverhältnis von PKV und GKV gegenüber, so sprechen keine Argumente gegen eine Private Krankenkostenvorsorge.
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Welcher Vergleich für wen?
PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden
Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.
Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.
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