Private Krankenversicherung

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Lexikon der Privaten Krankenversicherung

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Freiwillige GKV-Mitgliedschaft

Eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung kann nur erfolgen, wenn:
  • die Person aus der Versicherungspflicht ausscheidet und zuvor innerhalb einem Zeitraum von fünf Jahren für 24 Monate oder kurz vor dem Ausscheiden für 12 Monate in der GKV versichert war
  • die Person aus der Familienversicherung ausscheidet
  • die Person erstmalig eine Beschäftigung aufnimmt und das Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze der GKV liegt
  • die Person durch ihre Schwerbehinderung eine bestimmte Vorversicherungszeit erfüllt
  • die Mitgliedschaft der Person als Arbeitnehmer durch eine Beschäftigung im Ausland endete und innerhalb von zwei Monaten, nach Rückkehr aus dem Ausland, eine erneute Beschäftigung aufgenommen wird

    Der Antrag auf eine freiwillige Versicherung bei der GKV muss innerhalb von drei Monaten nach Eintritt einer der o. g. Voraussetzungen gestellt werden. Stellt man das Preis / Leistungsverhältnis von PKV und GKV gegenüber, so sprechen keine Argumente gegen eine Private Krankenkostenvorsorge.

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  • Wissenswertes

    Welcher Vergleich für wen?

    PKV-Vollversicherung:
    Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden

    Private Krankenzusatz-versicherung:
    Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.

    Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.

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