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| Lexikon der Privaten Krankenversicherung |

Gesamtjahreseinkommen Erwerbstätiger
Ob ein Arbeitnehmer weiterhin in einer GKV pflichtversichert ist oder in eine PKV wechseln kann, ist abhängig vom Gesamtjahreseinkommen, also ob er über oder unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung liegt. In den Gesamtjahresverdienst fließen regelmäßige Gehälter, alle tariflichen und arbeitsvertraglichen Sonderleistungen wie z.B. Urlaubsgeld und Leistungen des Arbeitgebers nach dem Vermögensbildungsgesetz mit ein. Ausgenommen ist hier die Arbeitnehmersparzulage.
Lebensversicherungen auf Grund von Gehaltsverzicht zu sog. Direktversicherungen, werden mit eingerechnet, ebenfalls mit einbezogen werden Leistungsprämien, Schichtzulagen, pauschalisierte Mehrarbeitsvergütungen, Tantiemen u. a.. Wenn ein Arbeitnehmer durch seinen Verdienst die Jahresarbeitsentgeltgrenze des laufenden Jahres übersteigt, scheidet er zum Jahresende aus der Pflichtversicherung aus, wenn zudem voraussichtlich insgesamt die Jahresarbeitsentgeltgrenze des kommenden Jahres überschritten wird. Die Pflichtversicherung wird weiter fortgesetzt, wenn die Grenze des kommenden Jahres nicht überschritten wird.
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Welcher Vergleich für wen?
PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden
Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.
Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.
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