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| Lexikon der Privaten Krankenversicherung |

GKV-Beiträge freiwillig versicherter Selbständiger
Für freiwillig gesetzlich Versicherte, die ihre Selbstständigkeit hauptberuflich ausüben, gilt 1/30 der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze als beitragspflichtige Einnahme für den Kalendertag. Beim Nachweis niedrigerer Einnahmen gilt jedoch mindestens 1/40 der monatlichen Bezugsgröße. Somit wird der Berechnungsgrundlage freiwillig versicherter Selbstständiger der GKV grundsätzlich 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze zugrunde gelegt. Jedoch mindestens 75% der monatlichen Bezugsgröße bei nachweislich niedrigeren Einnahmen. Dieser Wert ist für die Berechnung des Monatsbeitrages mit dem Kassenbeitragssatz zu multiplizieren.
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Welcher Vergleich für wen?
PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden
Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.
Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.
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