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| Lexikon der Privaten Krankenversicherung |

Gruppenversicherung in der PKV
Gruppenversicherungsverträge zeichnen sich durch bestimmte Merkmale aus:
aus der Gruppe der versicherungsfähigen Personen müssen mindestens 90% und wenigstens 20 Personen versichert werden
20% des Beitrages wird von den Versicherungsnehmern gezahlt, Arbeitgeber zahlen zusätzlich den Arbeitgeberzuschuss
die Gruppenmitglieder sind versicherte Personen
Kinder und Ehegatten können zu günstigen Konditionen mitversichert werden
die Wartezeiten entfallen meist
für den Versicherer ist die Ablehnung von Anträgen nicht möglich, Risikozuschläge allerdings doch
ohne Risikoprüfung ist eine Weiterversicherung der Einzeltarife nach Ausscheiden aus dem Gruppenversicherungsvertrag möglich
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Welcher Vergleich für wen?
PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden
Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.
Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.
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