Private Krankenversicherung

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Lexikon der Privaten Krankenversicherung

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Gruppenversicherung in der PKV

Gruppenversicherungsverträge zeichnen sich durch bestimmte Merkmale aus:
  • aus der Gruppe der versicherungsfähigen Personen müssen mindestens 90% und wenigstens 20 Personen versichert werden
  • 20% des Beitrages wird von den Versicherungsnehmern gezahlt, Arbeitgeber zahlen zusätzlich den Arbeitgeberzuschuss
  • die Gruppenmitglieder sind versicherte Personen
  • Kinder und Ehegatten können zu günstigen Konditionen mitversichert werden
  • die Wartezeiten entfallen meist
  • für den Versicherer ist die Ablehnung von Anträgen nicht möglich, Risikozuschläge allerdings doch
  • ohne Risikoprüfung ist eine Weiterversicherung der Einzeltarife nach Ausscheiden aus dem Gruppenversicherungsvertrag möglich


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    Wissenswertes

    Welcher Vergleich für wen?

    PKV-Vollversicherung:
    Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden

    Private Krankenzusatz-versicherung:
    Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.

    Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.

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