Private Krankenversicherung

privaten Krankenversicherung Vergleich private Krankensicherung billiger Krankenkassen Vergleich gesetzliche Krankenversicherungen Kranken-Zusatzversicherung gesetzliche Pflegeversicherung

Lexikon der Privaten Krankenversicherung

Lexika-Begriffe mit A Lexika-Begriffe mit B Lexika-Begriffe mit C Lexika-Begriffe mit D Lexika-Begriffe mit E Lexika-Begriffe mit F Lexika-Begriffe mit G Lexika-Begriffe mit H Lexika-Begriffe mit I
Lexika-Begriffe mit J Lexika-Begriffe mit K Lexika-Begriffe mit L Lexika-Begriffe mit M Lexika-Begriffe mit N Lexika-Begriffe mit O Lexika-Begriffe mit P Lexika-Begriffe mit Q Lexika-Begriffe mit R
Lexika-Begriffe mit S Lexika-Begriffe mit T Lexika-Begriffe mit U Lexika-Begriffe mit V Lexika-Begriffe mit W Lexika-Begriffe mit X Lexika-Begriffe mit Z

Härtefallregelung GKV

Personen mit einem schwachen Einkommen werden in der GKV auf Antragstellung von der Zuzahlung befreit. Schwaches Einkommen bedeutet, dass die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt den Grenzwert (Bezugsgröße) nicht um 40% überschreiten bzw. die Personen durch ihr schwaches Einkommen staatliche Leistungen beziehen. Berücksichtigt wird dabei das Haushaltseinkommen insgesamt.

Zurück zur Übersicht H


Krankenversicherung privateImpressum
Wissenswertes

Welcher Vergleich für wen?

PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden

Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.

Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.

Fordern Sie noch heute Ihren persönlichen Krankenversicherungs-Vergleich aus über 200 Gesellschaften an:

Kostenlosen PKV-Vergleich anfordern