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| Lexikon der Privaten Krankenversicherung |

Härtefallregelung GKV
Personen mit einem schwachen Einkommen werden in der GKV auf Antragstellung von der Zuzahlung befreit.
Schwaches Einkommen bedeutet, dass die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt den Grenzwert (Bezugsgröße) nicht um 40% überschreiten bzw. die Personen durch ihr schwaches Einkommen staatliche Leistungen beziehen.
Berücksichtigt wird dabei das Haushaltseinkommen insgesamt.
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Welcher Vergleich für wen?
PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden
Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.
Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.
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