Private Krankenversicherung

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Lexikon der Privaten Krankenversicherung

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Heilmethoden Heilpraktiker

Der Heil- und Kostenplan ist sozusagen ein Kostenvoranschlag der geplanten zahnärztlichen Maßnahmen, da er einzelne vorhergesehene Leistungen und Vergütungen festhält. Die Kostenerstattung, als Teil der allgemeinen zahnärztlichen Leistungen, richtet sich nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

Die zahnärztliche Leistungserstattung kann vor Behandlungsbeginn tariflich von der Vorlage eines Heil- Kostenplanes abhängen. Wenn dieser nicht rechtzeitig vorgelegt wird, kann die Leistungshöhe evtl. vom Versicherer gekürzt werden. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, sich vor Behandlungsbeginn bei aufwendigen Zahnersatzmaßnahmen oder langwierigen Zahnbehandlungen, solch einen Heil- und Kostenplan erstellen zu lassen. Somit kann der Versicherte diesen Plan vor Behandlungsbeginn seiner PKV oder einer anderen Erstattungsstelle vorlegen und prüfen lassen. Geprüft wird, ob tatsächlich die kompletten Kosten übernommen werden oder begründete Nachweise der medizinischen Notwendigkeit nachgereicht werden müssen.

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Wissenswertes

Welcher Vergleich für wen?

PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden

Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.

Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.

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