Private Krankenversicherung

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Lexikon der Privaten Krankenversicherung

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Hilfsmittel - Erstattung PKV

Die tariflich erstattungsfähigen Hilfsmittel sind i. d. Regel in den Tarifbedingungen in Form eines Hilfsmittel-Katalog festgehalten. Die Erstattungsansprüche der Zeit, Summe oder Stückzahl sind meist begrenzt, allerdings kann jede Versicherungsgesellschaft grundsätzlich die Erstattung auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. Abzüge sind möglich, wenn das Maß der medizinischen Notwendigkeit überschritten wird. Bestimmte Hilfsmittel werden je nachdem vom Versicherer bzw. auf dem Kulanzweg erstattet.

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Wissenswertes

Welcher Vergleich für wen?

PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden

Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.

Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.

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