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| Lexikon der Privaten Krankenversicherung |

Hilfsmittelverzeichnis Krankenkassen
Das Hilfsmittelverzeichnis, das von den Spitzenverbänden der Krankenkassen erstellt wird legt fest, welche medizinischen oder therapeutischen Hilfsmittel in den Leistungskatalog aufgenommen werden. Maßgebend für die Aufnahme ist der Nutzen, die Wirksamkeit, die Qualität und die Funktionalität der Produkte. Das Hilfmittelverzeichnis gilt als Orientierungshilfe für die Erbringer von Leistungen und Versicherte. Zu Hilfsmitteln gehören z.B. Badehilfen, Bestrahlungsgeräte, Geh- und Hörhilfen, Inkontinzenhilfen und Prothesen.
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Welcher Vergleich für wen?
PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden
Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.
Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.
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