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| Lexikon der Privaten Krankenversicherung |

Hufelandverzeichnis/ Heilpraktiker
Als Abrechnungshilfe für Ärzte, die im Bereich der Naturheilkunde tätig sind, gilt das Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen. Herausgegeben wurde es von der Hufelandgesellschaft für Gesamtmedizin e.V., welcher alle Ärztegesellschaften für die verschiedenen Naturheilverfahren angehören. Alle naturheilkundlichen theoretisch erklärbaren, praktisch bewährten und lern- bzw. lehrbaren Therapie- und Diagnostikverfahren sind im Hufelandverzeichnis festgehalten. Für die dort festgehaltenen Einzelleistungen werden analoge GOÄ-Bewertungen vorgeschlagen. Benannt ist das Hufelandverzeichnis und die Hufelandgesellschaft nach Christoph Wilhelm Hufeland, einem Anhänger der Naturheilkunde und Leibarzt des preußischen Königs Friedrich Wilhelm III.
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Welcher Vergleich für wen?
PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden
Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.
Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.
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