|
| |
| Lexikon der Privaten Krankenversicherung |

Impfungen
Krankheitsvorbeugende Impfungen gelten als medizinisch nicht notwendige Heilbehandlungen und sind daher nicht im Versicherungsschutz inbegriffen. Ausgenommen sind passive Immunisierungen, die nach dem Kontakt mit einem tollwütigen Tier vorgenommen werden müssen. Im Umfang des ambulanten Tarifs werden die wichtigsten Schutzimpfungen von den meisten Versicherungsgesellschaften finanziert.
Zurück zur Übersicht I

|
| |
|
Welcher Vergleich für wen?
PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden
Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.
Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.
Fordern Sie noch heute Ihren persönlichen Krankenversicherungs-Vergleich aus über 200 Gesellschaften an:
|
|