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| Lexikon der Privaten Krankenversicherung |

Karenzzeit Krankentagegeldversicherung
Als Karenzzeit bezeichnet man die Zeit zwischen dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit und dem Tag des Leistungsbeginns innerhalb der Krankentagegeldversicherung. Von Seiten des Versicherungsunternehmens besteht während der Karenzzeit keine Leistungspflicht. Im Krankheitsfall hat der Arbeitnehmer i. d. Regel einen Anspruch an Lohn- und Gehaltsfortzahlung von mindestens sechs Wochen. Für diese Personengruppen sind daher überwiegend Tagegeldtarife mit einer Karenzzeit von mind. 42 Tagen versicherbar.
Die Karenzzeit darf bei Arbeitnehmern grundsätzlich nicht kürzer sein, als der Anspruch an Lohnfortzahlung aus dem Arbeitsverhältnis. Das Tagegeld dient für Freiberufler und Selbstständige zur Absicherung des Verdienstausfalls, daher wird meistens eine kürzere Karenzzeit von wenigen Tagen ausgewählt.
Allgemein gilt, wenn die Leistungspflicht der Versicherungsgesellschaft erst später einsetzt, desto günstiger fällt der Monatsbeitrag aus.
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Welcher Vergleich für wen?
PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden
Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.
Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.
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