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| Lexikon der Privaten Krankenversicherung |

Kinder-Mitversicherung ab Geburt / PKV (Private Krankenversicherung)
Der Versicherungsschutz in der PKV beginnt beim neugeborenen Kind direkt nach der Geburt, wenn:
ein Elternteil am Geburtstag bereits mindestens drei Monate versichert ist
spätestens zwei Monate nach dem Geburtstag die Versicherungsanmeldung rückwirkend zum ersten Tag des Geburtsmonats eingereicht wird und
der Versicherungsschutz des Neugeborenen nicht umfassender und/oder höher ist, als der des versicherten Elternteils
Wenn die genannten Voraussetzungen zutreffen, nimmt die Versicherungsgesellschaft, im Fall der Kinder -Mitversicherung, den Versicherungsantrag ohne Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge an (Kontrahierungszwang). Die allgemeinen und besonderen Wartezeiten entfallen für das neugeborene Kind.
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Welcher Vergleich für wen?
PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden
Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.
Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.
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