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| Lexikon der Privaten Krankenversicherung |

Klinik-Karte (Krankenhausausweis)
Privat Versicherten wird dieser Ausweis von dem Versicherungsunternehmen ausgehändigt. Die Versicherung erklärt sich dem Krankenhaus gegenüber bereit, die stationären Behandlungskosten zu tragen. Der Anspruch auf eine Klinik-Karte besteht nicht bei Kündigung, Zahlungsvollzug innerhalb der letzten zwölf Monate, Vertragsstornierung, Anwartschaftsversicherung und Leistungsausschluss.
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Welcher Vergleich für wen?
PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden
Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.
Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.
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