|
| |
| Lexikon der Privaten Krankenversicherung |

Krankentransporte zur stationären Behandlung
Grundsätzlich werden die Transportkosten eines Kranken vom und zum Krankenhaus für Versicherte der Tarifstufen stationärer Krankheitskostentarife der Vollversicherung erstattet. Abweichungen können sich aus dem Versicherungsumfang ergeben, beispielsweise bis zu welcher Entfernung die Transportkosten versichert sind und erstattet werden.
Zurück zur Übersicht K

|
| |
|
Welcher Vergleich für wen?
PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden
Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.
Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.
Fordern Sie noch heute Ihren persönlichen Krankenversicherungs-Vergleich aus über 200 Gesellschaften an:
|
|