|
| |
| Lexikon der Privaten Krankenversicherung |

Krankenversicherung im Alter
Nach der früheren Regelung wurden freiwillig Versicherte im Rentenalter den Pflichtversicherten gleichgestellt, allerdings wurden die Beitragslasten im Ruhestand seitdem erhöht.
Berücksichtigt werden bei der Berechnung der Beiträge bis zur Höhe der Versicherungspflichtgrenze folgende Punkte:
monatliche Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV)
Einnahmen, die vergleichbar mit der Rente sind, z.B. laufende Alters- und Hinterbliebenenversorgung
Einnahmen aus selbstständigen Tätigkeiten und Gewerbebetrieben
Andere Einkünfte wie Zinsen oder Mieten
Zurück zur Übersicht K

|
| |
|
Welcher Vergleich für wen?
PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden
Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.
Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.
Fordern Sie noch heute Ihren persönlichen Krankenversicherungs-Vergleich aus über 200 Gesellschaften an:
|
|