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| Lexikon der Privaten Krankenversicherung |

Krankenversicherungspflicht - Befreiung GKV
Nach Beginn der Versicherungspflicht ist die Befreiung der gesetzlichen Versicherungspflicht auf Antrag innerhalb einer Frist von drei Monaten möglich. Wenn seit Beginn der Versicherungspflicht keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, ist die Befreiung von Beginn der Versicherungspflicht an wirksam. Wurden Leistungen bezogen, tritt die Befreiung nach Antragstellung ab dem Ersten des nächsten Monats ein. Allgemein gilt, dass die Befreiung nicht widerrufen werden kann.
Versicherungspflichtige werden auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit, wenn:
die Jahresarbeitsentgeltgrenze für privat versicherte Arbeitnehmer erhöht wird und sie dadurch wieder in die Versicherungspflicht fallen würden; in diesem Fall kann der Versicherte innerhalb einer dreimonatigen Frist, seit Beginn der Versicherungspflicht, einen Befreiungsantrag stellen
keine volle Erwerbstätigkeit während des Erziehungsurlaubes aufgenommen wird; die Befreiung bei einer Teilzeitbeschäftigung erstreckt sich nur über die Zeit des Erziehungsurlaubes
die Arbeitszeit bei Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung auf die Hälfte oder weniger der Arbeitszeit von Vollbeschäftigten festgelegt wird; diese Regelung gilt ebenfalls bei einem Wechsel des Arbeitgebers, wenn der Arbeitnehmer die Jahresarbeitsentgeltgrenze für mind. fünf Monate überschritten hat
ein Rentenantrag gestellt wird, Rente bezogen oder an einer berufsfördernden Maßnahme teilgenommen wird, die Einschreibung als Student erfolgt oder eine berufspraktische Tätigkeit ausgeübt wird
eine Beschäftigung als Arzt im Praktikum (AIP) absolviert wird; hierbei ist die Befreiung auf einen bestimmten Zeitabschnitt festgelegt
eine behinderte Person in einer Einrichtung für Behinderte tätig ist
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Welcher Vergleich für wen?
PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden
Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.
Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.
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