Private Krankenversicherung

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Lexikon der Privaten Krankenversicherung

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Kündigung der Tagegeldversicherung

Die Tagegeldversicherung kann jeweils zum Ende eines der ersten drei Versicherungsjahre, innerhalb einer dreimonatigen Frist, ordnungsgemäß vom Versicherungsunternehmen gekündigt werden. Teilkündigungen eines Vertrages, einzelner Tarife oder nachträglicher Erhöhungen können ebenfalls vom Versicherungsunternehmen vollzogen werden. Nach einer Teilkündigung des Versicherten kann die Versicherungsgesellschaft auf die Aufhebung des restlichen Vertragsteils bestehen. Die Tarifbedingungen sehen zum Teil eine Einschränkung des regulären Kündigungsrechtes des Versicherungsunternehmens vor, besonders, wenn es sich um einen Abschluss bzw. eine Beibehaltung der Tagegeldversicherung in Kombination mit einer Krankheitskostenvollversicherung handelt. Der Abschluss einer Vollversicherung und einer Tagegeldversicherung bei nur einem Versicherungsunternehmen ist empfehlenswert.

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Wissenswertes

Welcher Vergleich für wen?

PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden

Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.

Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.

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