|
| |
| Lexikon der Privaten Krankenversicherung |

Kuren/Leistungsumfang PKV
Als Kur bezeichnet man eine, unter ärztlicher Aufsicht, angewendete Behandlung mit Heilmitteln.
Für Kur- und Sanatoriumsbehandlungen und Reha-Maßnahmen steht die GKV in keiner Leistungspflicht. Einige gesetzliche Versicherungen sehen Leistungen für diese Maßnahmen dennoch vor. Zum Teil als zeitlich gestaffelte bzw. begrenzte Zuschüsse vorgesehen, können diese z.B. bestimmte Kur-Behandlungen finanzieren. Zudem können weitere Leistungen aus speziellen Tarifen einiger Versicherungsgesellschaften in Anspruch genommen werden.
Zurück zur Übersicht K

|
| |
|
Welcher Vergleich für wen?
PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden
Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.
Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.
Fordern Sie noch heute Ihren persönlichen Krankenversicherungs-Vergleich aus über 200 Gesellschaften an:
|
|