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| Lexikon der Privaten Krankenversicherung |

Landwirte
Innerhalb der Selbstständigkeit unterliegen Landwirte, deren arbeitende Angehörige und Altenteiler der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.
Zu den Landwirten zählen Teich-, Forst- und Landwirtschaftler, Fischzüchter und Wein- und Gartenbauer.
Landwirte können eine Befreiung der Versicherungspflicht beantragen, wenn der erwirtschaftete Wert des Unternehmens die festgesetzte Grenze überschritten hat. Von der Versicherungspflicht befreien lassen kann sich i. d. Regel auch jeder Altenteiler.
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Welcher Vergleich für wen?
PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden
Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.
Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.
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