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| Lexikon der Privaten Krankenversicherung |

Medizinische Notwendigkeit als Grundsatz der PKV
Medizinisch notwendige Behandlungen auf Grund von Krankheiten oder Unfallfolgen gelten als Versicherungsfall.
Wenn Heilbehandlungen oder andere Maßnahmen die medizinische Notwendigkeit überschreiten, hat
die Versicherungsgesellschaft allerdings die Möglichkeit, die Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabzusetzen.
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Welcher Vergleich für wen?
PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden
Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.
Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.
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