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| Lexikon der Privaten Krankenversicherung |

Nachmeldepflicht
Ändert sich der Gesundheitszustand innerhalb der Antragstellung und des Versicherungsabschluss, hat der Versicherte die Pflicht, dies unmittelbar bzw. spätestens nach Erhalt des Versicherungsscheins nachzumelden. Denn auch in dem Zeitraum der Antragstellung und Antragnahme besteht Anzeigepflicht.
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Welcher Vergleich für wen?
PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden
Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.
Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.
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