Private Krankenversicherung

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Lexikon der Privaten Krankenversicherung

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Pflegepflichtversicherung - Kündigungsmöglichkeit

Die Kündigung der Bundespflegeversicherung kann nur mit einer gleichzeitigen privaten Krankenversicherung durchgeführt werden, es sei denn, dass die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz ins Ausland verlegt.

Wenn eine Person, die in der PKV vollversichert ist, krankenversicherungspflichtig ist, besteht die Möglichkeit, die Pflegepflichtversicherung innerhalb einer zweimonatigen Frist oder zum Monatsende, in dem die Versicherungspflicht nachgewiesen wird, zu kündigen. Besteht in der sozialen Pflegeversicherung eine vorübergehende Versicherungspflicht oder eine Mitversicherung innerhalb der gesetzlichen Familienversicherung, kann eine Fortsetzung der privaten Pflegepflichtversicherung im Rahmen einer Anwartschaftsversicherung für max. fünf Jahre durchgeführt werden. Anschließend wird die ursprüngliche Pflegepflichtversicherung ohne zusätzliche Gesundheitsprüfung wieder gültig. Die Anwartschaftsversicherung endet mit Aufgabe der privaten Krankenversicherung.

Die private Pflegepflichtversicherung kann innerhalb einer dreimonatigen Frist, bei einem Wechsel innerhalb der PKV, zum Ende des Versicherungsjahres in der Pflegepflichtversicherung gekündigt werden. Hierbei muss dem bisherigen privaten Versicherungsunternehmen der Nachweis zum Bestehen einer neuen Pflegepflichtversicherung innerhalb von sechs Monaten eingereicht werden, sonst kann das Bundesversicherungsamt ein Bußgeld wegen unterlassener Meldepflicht einleiten. Wird der Vertrag ohne Unterbrechung auch bei einem Versicherungswechsel fortgeführt, bleiben die Vorteile bzw. der Vertragsstatus, wie beispielsweise die Beitragslimitierung des Ehegatten, erhalten. Im Rahmen einer Ruhensvereinbarung ist auch die Weiterführung des Versicherungsschutzes bei Arbeitslosigkeit und Bezug von Arbeitslosenhilfe oder -geld für Familienmitglieder möglich. Der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung ist nicht möglich. In dem Zeitraum der Ruhevereinbarung von max. drei Jahren entfallen sowohl die Beiträge, als auch der Leistungsanspruch. Der Beitrag nach Beendigung der Ruhevereinbarung ist dann bis zum erreichten Alter zu entrichten, allerdings wird evtl. der Anspruch auf Beitragslimitierung und Altersrückstellung berücksichtigt.

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Wissenswertes

Welcher Vergleich für wen?

PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden

Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.

Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.

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