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| Lexikon der Privaten Krankenversicherung |

Pflegezusatzversicherungen - Ergänzung
Im Pflegefall decken die soziale und die private Pflegeversicherung nur zum Teil die entstehenden Kosten als Grundabsicherung. Meist ersetzt der Pflegesatz nicht den eigentlichen Verdienstausfall bei der Übernahme der Pflege eines Angehörigen zu Hause. Auch bei der teilstationären Pflege können finanzielle Lücken entstehen, da die Kosten der Tagespflege i. d. Regel die Leistungen der Pflegeversicherung übersteigen. Die bei der stationären Pflege entstehenden Kosten für Unterbringung und Verpflegung muss der Patient bzw. die Familienangehörigen selbst aufbringen. Individuell ergänzt werden können die Leistungen der sozialen und privaten Pflegepflichtversicherung durch Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung. Die Auszahlung des vertraglich vereinbarten Tagessatzes ist abhängig von der Stufe bzw. Einstufung der Pflegebedürftigkeit. Die als Ergänzung der Pflegepflichtversicherung angebotenen Pflegekostenversicherungen ersetzen einen Teil der verbleibenden Restkosten bei stationärer bzw. häuslicher Pflege. Im Rahmen der Vorsorgehöchstsätze können die Beiträge für die Pflegezusatzversicherung als Sonderausgaben abgesetzt werden, zudem können pflegebedingte Aufwendungen steuerlich als sog. "außergewöhnliche Belastungen" geltend gemacht werden.
Für Pflegepersonen und Behinderte kann Geld für Pflegezwecke auch als Pauschalbeitrag in Anspruch genommen werden.
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Welcher Vergleich für wen?
PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden
Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.
Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.
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