Private Krankenversicherung

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Lexikon der Privaten Krankenversicherung

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Prämienkalkulation PKV

Grundprinzip:
In der PKV beruht die Prämienkalkulation auf dem Prinzip der Äquivalenz, durch welches die gesamten Prämieneinnahmen innerhalb der Vertragslaufzeit i. d. Regel den zu erwartenden Leistungen anteilig entsprechen sollen, bezeichnet wird dies auch als risiko- oder wagnisgerechte Prämie. Da mit zunehmendem Alter auch das Krankheitsrisiko steigt, die zu erhebenden Prämien über die Vertragslaufzeit aber konstant kalkuliert sind, wird zur Abdeckung der zu erwartenden höheren Leistungen während der Vertragslaufzeit Kapital angespart, man spricht hier auch von einem "Kapitaldeckungsverfahren". Der in der GKV geleistete Beitrag beruht auf dem sog. "Umlageverfahren", demnach werden die Leistungsaufwendungen auf alle Beitragszahler umgelegt. Bis zum Erreichen der Jahresarbeitsentgeltgrenze wird der Beitrag, unabhängig vom Alter oder den Vorerkrankungen, prozentual vom Einkommen erhoben. Ausgehend von der ursprünglichen Grundlage der Kalkulation entrichtet der Versicherte während der Vertragslaufzeit eine konstante monatliche Prämie, obwohl die PKV im höheren Alter stärker in Anspruch genommen wird. Der Beitragsanpassung können unterschiedliche Ursachen vorausgehen, hierzu zählen: medizinischer Fortschritt durch neue, verbesserte und teurere Behandlungs- und Diagnosemethoden, ein angestiegenes Gesundheitsbewusstsein und die steigende Inanspruchnahme von kostenintensiveren Behandlungen. Gestiegene Lebenserwartungen können ebenfalls ein Grund für erhöhte Versicherungsprämien sein. Die von der versicherten Person geleistete Monatsprämie ist aus mehreren Teilen zusammengesetzt. Die Kalkulation einer sog. Risikoprämie dient der Deckung der laufenden Versicherungsleistungen und steigt mit den im Alter zu erwartenden Versicherungsleistungen an. Eine Ausgleichsfunktion hat die sog. Sparprämie, d.h. über die gesamte Vertragslaufzeit werden die Anteile der Beiträge verzinslich in Form von Alterungs- bzw. Deckungsrückstellung angespart, so können die höheren Leistungsausgaben ab Mitte vierzig an die Versicherten finanziert werden. Aus Risiko- und Sparprämie ergibt sich die sog. Nettoprämie, die als konstante Prämie über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg kalkuliert wird. Die Nettoprämie liegt zu Beginn der Vertragslaufzeit höher als die Risikoprämie, somit kann die Differenz zwischen Netto- und Risikoprämie der Altersrückstellung als Sparprämie beigeführt werden. Seit einiger Zeit wird zu der Nettoprämie ein vom Alter unabhängiger Verwaltungskostenzuschlag und ein prozentualer Sicherheitszuschlag erhoben. Die Bruttoprämie ergibt sich aus den Zuschlägen und der Summe der Nettoprämie. Die Bruttoprämie wird als Monatsprämie vom Beitragszahler geleistet und für evtl. Risikozuschläge, für Rabatte oder Vorerkrankungen genutzt. Auch in der Privaten Krankenversicherung kommt es mehr oder weniger regelmäßig zu Beitragserhöhungen. Eine Beitragssteigerung privater Krankenversicherungen ergibt sich aus Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, aus der steigenden Lebenserwartung, Gewinneinbußen u.a.. Ein Versicherungswechsel nach einer Beitragserhöhung ist meist - insbesondere für ältere Versicherungsnehmer - nicht sinnvoll, da sie bei der neuen Versicherungsgesellschaft auf Grund des höheren Lebensalters ungünstiger eingestuft werden und in der Endkonsequenz mehr zahlen.

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