Private Krankenversicherung

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Lexikon der Privaten Krankenversicherung

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Probeantrag

Möchte ein Antragsteller z.B. wegen bestimmten Vorerkrankungen keinen direkt verbindlichen Antrag stellen, hat er die Möglichkeit einen Probeantrag zu stellen. Diese Art des Antrags stellt weder für den zu Versichernden noch für die Versicherungsgesellschaft eine Verbindlichkeit dar und zieht auch keine Nachteile mit sich. Der Vertrag kommt nicht zustande, wenn der Antrag auf Grund bestimmter Vorerkrankungen nur durch Risikozuschläge vereinbart werden kann und der Antragsteller diesen nicht zustimmt. Kommt es zu einem Vertragsabschluss, werden die entstandenen Kosten durch Arztberichte bei einem Probeantrag übernommen.

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Wissenswertes

Welcher Vergleich für wen?

PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden

Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.

Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.

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