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| Lexikon der Privaten Krankenversicherung |

Psychotherapie - Delegationsverfahren PKV
Neben der freien Wahl zwischen Ärzten und Zahnärzten dürfen versicherte Personen auch Heilpraktiken gemäß dem deutschen Heilpraktikergesetz in Anspruch nehmen. In den Musterbedingungen sind Behandlungen durch Psychotherapeuten oder Diplompsychologen, die keine Ärzte sind, nicht vorgesehen, es sei denn die psychotherapeutische Behandlung wir von einem Arzt überwacht (Delegationsverfahren).
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Welcher Vergleich für wen?
PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden
Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.
Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.
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