|
| |
| Lexikon der Privaten Krankenversicherung |

Risikoprüfung PKV
In der privaten Krankenversicherung ist die Risikoprüfung von diversen Faktoren abhängig, hierzu zählen objektive und subjektive Risiken. Zu den objektiven Risiken gehören u. a. Alter, Geschlecht, Familienstand, Beruf, Gesundheitszustand, Wohnort und Krankenvorgeschichte. Subjektive Risiken begründen sich in den Charaktereigenschaften (z.B. Lebensweise) und lassen sich durch Belegpflicht, Obliegenheit, Kündigung, Wartezeiten, Rücktritt usw. einschränken. Die Bindefrist des Antragstellers an den Antrag beträgt sechs Wochen und kann vom Versicherungsunternehmen zur Prüfung des Antrags und des Risikos und für die technische Durchführung des Versicherungsvertrages verwendet werden. In den meisten Fällen ist dies allerdings nicht erforderlich. Die Risikoprüfung umfasst die Einschätzung des versicherungstechnischen Risikos, deren Basis die Angaben des Antragstellers im Versicherungsvertrag sind. Durch falsche oder unvollständige Angaben der zu versichernden Person, hat das Versicherungsunternehmen das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen wegen schuldhafter Verletzungen der Anzeigepflicht anzufechten. Der Antragsteller ist in dem Zeitraum von der Vertragsunterschrift bis zur -annahme dazu verpflichtet, Änderungen seines Gesundheitszustands und ärztliche Behandlungen direkt der Versicherungsgesellschaft zu melden. Liegen Vorerkrankungen vor, die jederzeit wieder auftreten können und innerhalb der Vertragslaufzeit eine intensivere Behandlung benötigen, ist von "erschwerten Risiken" auszugehen. Hierbei müssen Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse vereinbart werden, die der Antragsteller annehmen oder ablehnen kann. Erst wenn das Angebot vom Versicherungsnehmer angenommen wurde, kommt der Vertrag zustande, bei Ablehnung wird der Vertrag hinfällig.
Nach Beurteilung des Risikos kann das Versicherungsunternehmen wie folgt entscheiden:
Bestehen keine risikoerheblichen Vorerkrankungen oder andere Risiken, die vom Normalfall abweichen, wird der Antrag normal zum Tarifbeitrag angenommen
Der Antrag wird nach Vereinbarung eines begrenzten Risikozuschlages angenommen
Der Antrag wird nach Vereinbarung eines Leistungsausschlusses auf Grund bestimmter Vorerkrankungen, für die während der Vertragslaufzeit keine Leistungen anfallen, angenommen
Zurück zur Übersicht R

|
| |
|
Welcher Vergleich für wen?
PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden
Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.
Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.
Fordern Sie noch heute Ihren persönlichen Krankenversicherungs-Vergleich aus über 200 Gesellschaften an:
|
|