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| Lexikon der Privaten Krankenversicherung |

Rückfallerkrankung Tagegeldversicherung
Grundsätzlich tritt die Leistungspflicht des Versicherungsunternehmens nach Ablauf der tariflichen Karenzzeit in Kraft. Die Karenzzeit bezeichnet den vertraglich vereinbarten Zeitraum von Beginn der Arbeitsunfähigkeit und dem Tag, an dem Anspruch auf Tagegeld besteht. Für den Arbeitgeber beträgt die Karenzzeit in den Tagegeldtarifen mind. sechs Wochen, der Arbeitgeber ist in dieser Zeit zu einer gesetzlichen Lohnfortzahlung verpflichtet. Wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit oder Unfallfolge erneut arbeitsunfähig wird, rechnen einige Versicherungsgesellschaften dementsprechend den Tarifbedingungen die nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit der zurückzulegenden Karenzzeit an. Dies bedeutet, dass das Tagegeld bei erneuter Erkrankung und Arbeitsunfähigkeit, ohne erneutes Durchlaufen der Karenzzeit, gezahlt wird.
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Welcher Vergleich für wen?
PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden
Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.
Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.
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